1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die mit der enlitem GmbH, mit Sitz in Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110088, geschäftsansässig Heinrich-Barth-Strasse 22, 66115 Saarbrücken („enlitem“) abgeschlossen werden, es sei denn, es wurde zwischen enlitem und dem Kunden („Kunde“, gemeinsam „Parteien“) ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten ebenfalls für alle künftigen Verträge zwischen enlitem und dem Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen werden. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden von enlitem nicht anerkannt und sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn enlitem diesen nicht widerspricht. Selbst wenn enlitem auf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, bedeutet dies nicht, dass enlitem mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden ist. Nur wenn enlitem ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen zustimmt, finden diese Anwendung.
1.3 Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Kunden gewünschte Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von enlitem bestätigt werden.
1.4 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Kommunikation auf Englisch im Rahmen der Geschäftsbeziehung dient lediglich der Vereinfachung und ist in keinem Fall – bei Widersprüchen zur deutschen Version – bindend.
2. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
2.1 enlitem erbringt Beratungs- & IT-Dienstleistungen, einschließlich IT-Consulting, Analyse bestehender IT-Systeme sowie Implementierung und Betreuung von IT-Systemen. Die Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages erbracht.
2.2 Bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist enlitem nicht an Weisungen des Kunden hinsichtlich der Art, des Ortes oder der Zeit der Leistungserbringung gebunden. enlitem erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und grundsätzlich in eigenen Räumlichkeiten und mit eigenen Arbeitsmitteln. Die Erbringung der Leistungen kann – abhängig vom Auftrag bzw. Projekt – z.B. den Einsatz an einem anderen Ort oder die Nutzung dort vorhandener Arbeitsmittel (wie z.B. Hard- und Software des Kunden) erfordern. enlitem wird für die Leistungserbringung qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter von enlitem.
2.3 Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, erbringt enlitem ihre Leistungen remote.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch enlitem notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu leisten.
3.2 Der Kunde stellt enlitem alle erforderlichen Informationen, Testdaten, Zugänge und Leistungen vor Beginn der Leistungen oder, falls Enlitem diese zu einem späteren Zeitpunkt anfordert, unverzüglich nach Aufforderung durch enlitem zur Verfügung. Insbesondere sorgt der Kunde unentgeltlich für alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten und Zugangswege (z.B. VPN, Hardware des Kunden);
- Im Falle von Schulungen beim Kunden, Bereitstellung eines geeigneten Raumes, der sämtliche technischen Anforderungen erfüllt;
- Im Falle von Programmierarbeiten, Bereitstellung von Rechnerzeiten (einschließlich Betriebssystem), Testdaten und ausreichender Datenkapazität in rechtzeitigem Umfang.
3.3 Soweit der Kunde enlitem Kundeninformationen für Werbemaßnahmen zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist.
3.4 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle Angelegenheiten, die das Projekt bzw. die vereinbarte Leistung betreffen. Diese müssen in der Lage sein, alle notwendigen Entscheidungen selbst zu treffen oder diese zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt außerdem diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse für die Erfüllung der Leistungen erforderlich sind.
3.5 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und kann enlitem aufgrund dessen die Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abschließen, verlängert sich der vereinbarte Zeitraum entsprechend. Eine erhebliche Verletzung der Mitwirkungspflichten berechtigt enlitem zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wobei der Kunde sämtliche durch enlitem entstandenen Kosten unverzüglich zu erstatten hat.
3.6 Kommt der Kunde mit der vereinbarten oder üblichen Mitwirkung in Verzug, ist er verpflichtet, enlitem den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die von enlitem erbrachten Leistungen werden zu den im Angebot von enlitem vertraglich vereinbarten Preisen erbracht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Das Entgelt setzt sich zusammen aus der Vergütung für die vereinbarten Leistungen sowie den tatsächlich angefallenen Nebenkosten (z.B. Fahrt-/Flug- und Übernachtungskosten sowie sonstige Reisekosten). Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung durch enlitem in Personentagen (jeweils 8 Stunden).
4.2 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind jeweils innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist enlitem berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.4 Der Kunde ist nur berechtigt, Forderungen von enlitem mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zu verrechnen.
5. Laufzeit und Kündigungsrechte
5.1 Sofern die Parteien keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbaren, endet der Vertrag mit der Erbringung der letzten von enlitem geschuldeten Leistung, unabhängig von möglichen Leistungsstörungen.
5.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann ein bestehendes Dauerschuldverhältnis vom Kunden frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung durch enlitem ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
5.3 Handelt es sich bei der Leistung von enlitem um einen Dienst höherer Art, richtet sich das Kündigungsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für andere Leistungen sind Kündigungsrechte ausgeschlossen.
5.4 Kündigt enlitem aus wichtigem Grund, ist der Kunde verpflichtet, Enlitem die bis zum Zeitpunkt der Kündigung nachweislich angefallenen Kosten und Honorare zu zahlen.
5.5 Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
6.1 enlitem verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit größtmöglicher Fachkenntnis sowie kaufmännischer und technischer Sorgfalt auszuführen.
6.2 Eine Garantie wird nur gewährt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
7.1 enlitem bietet neben IT-Dienstleistungen und IT-Consulting auch Trainings (Schulungen) an, die als geschlossene (Einzel-) Trainings durchgeführt werden.
7.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer oder auf feste Trainingsinhalte. enlitem behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen.
7.3 Trainings sind im Voraus zur Zahlung fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Buchung.
7.4 Eine kostenfreie Stornierung durch den Kunden ist bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des geplanten Trainings möglich, es sei denn, es tritt ein der in den Punkten 7.8 genannter Fall ein. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Trainingsbeginn durch den Kunden, wird lediglich 20 % der vereinbarten Vergütung erstattet.
7.5 Eine Umbuchung des Kunden auf einen anderen Teilnehmer ist jederzeit kostenfrei möglich. Bis 48 Stunden vor Beginn des Trainings kann eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin erfolgen. Die Umbuchung wird wirksam, sobald enlitem diese schriftlich bestätigt. Ein Anspruch auf einen Wunschtermin besteht nicht.
7.6 Falls enlitem das Training vor Ort beim Kunden durchführt und, trotz wirksamer Umbuchung oder Stornierung, Reisekosten nicht mehr storniert werden können, werden diese trotzdem in Rechnung gestellt.
7.7. enlitem behält sich vor, Trainings aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheitsfall des Trainers, höhere Gewalt, Streik, Sanktionen, technische Probleme) kurzfristig umzubuchen oder zu stornieren. Im Fall einer Stornierung wird der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Wird innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin kein Ersatztermin angeboten, erhält der Kunde den gezahlten Betrag zurück. Weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.8 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er alle lizenzrechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Training erfüllt, sodass das Training zum vereinbarten Zeitpunkt starten kann.
7.9 Es ist dem Teilnehmer untersagt, die Trainingsinhalte oder -dokumente an Dritte weiterzugeben oder diese für Dritte zu nutzen. Der Teilnehmer erhält lediglich ein einmaliges, nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an den Trainingsmaterialien.
8. Haftung und Freistellung
8.1 Für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung von enlitem, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von enlitem resultieren, haftet enlitem bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder – in diesem Fall begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (auch Kardinalpflichten genannt) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen durfte. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Ansprüche wegen Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund anderer gesetzlich zwingender Haftungstatbestände (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) entstehen.
8.2 Im Falle eines Verlusts von Daten, den enlitem zu vertreten hat, haftet enlitem – ausgenommen bei Vorsatz – nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Hat der Kunde keine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen, haftet enlitem nur in Höhe der Kosten, die für die Wiederherstellung der Daten entstanden wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße Sicherungskopien erstellt hätte. Bei leichter Fahrlässigkeit von enlitem tritt diese Haftung nur ein, wenn enlitem mit der Handlung, die zum Datenverlust geführt hat, gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
9.1 Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, einschließlich Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, sowie Rechte an in diesen Ergebnissen integrierten Inhalten verbleiben ausschließlich bei enlitem, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt auch für das Recht, Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen.
9.2 Soweit dem Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen das Eigentum an Arbeitsergebnissen von enlitem übertragen wird, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von enlitem.
9.3 Nach Begleichung sämtlicher Rechnungen für die vereinbarten Leistungen überträgt enlitem dem Kunden die für die Nutzung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte im Umfang der vereinbarten Leistungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden diese Rechte als nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Rechte für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von enlitem.
9.4 Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit die ausstehende Vergütung innerhalb einer Woche nicht, ist der Kunde nach entsprechender Aufforderung durch enlitem verpflichtet, alle von enlitem erhaltenen Arbeitsergebnisse zu löschen, die Nutzung der Arbeitsergebnisse sofort einzustellen und die Löschung sowie die Beendigung der Nutzung schriftlich zu bestätigen. Diese Aufforderung zur Löschung und Nutzungsbeendigung stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Recht von enlitem, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt, ebenso wie alle anderen Rechte von enlitem.
9.5 Der Kunde darf ein Arbeitsergebnis nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck und im vereinbarten Umfang nutzen und nur in dem dafür erforderlichen Maße an Dritte weitergeben. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, umzuarbeiten, zu verbreiten, zu übertragen, umzugestalten oder wirtschaftlich zu verwerten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von enlitem vor.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, enlitem unverzüglich schriftlich über jeden gegen ihn geltend gemachten Anspruch im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen zu informieren. Der Kunde ermächtigt enlitem, die Abwehr der Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich zu übernehmen und den Streit nach eigenem Ermessen beizulegen. Der Kunde wird enlitem die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und zumutbare Unterstützung leisten. Der Kunde darf die Verteidigung von enlitem nicht durch eigene Handlungen oder Unterlassungen beeinflussen, die nicht mit enlitem abgestimmt sind, und den Anspruch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von enlitem anerkennen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Schutzrechte von enlitem zu beeinträchtigen.
9.8 Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen, die Dritte durch den Zugriff auf die Leistungen von enlitem begehen. Verstößt der Kunde gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen, ist enlitem berechtigt, die betreffenden Leistungen fristlos zu kündigen.
enlitem ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.
11. Vertraulichkeit, Datenschutz
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus, Stillschweigen über vertrauliche Informationen zu bewahren. „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen und Unterlagen von enlitem, die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen zu betrieblichen Abläufen, Geschäftsbeziehungen, Know-how, Arbeitsergebnissen, Arbeitserzeugnissen sowie Angeboten und Kalkulationen, und das Bestehen sowie den Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.
11.2 Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung sind solche vertraulichen Informationen,
11.2.1 die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt waren oder danach von Dritten bekannt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
11.2.2 die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt gemacht werden, ohne dass eine Verletzung dieses Vertrags vorliegt; oder
11.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Kunde enlitem vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.3 Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet oder genutzt, der für die Durchführung des Vertrags erforderlich und nach den relevanten gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn eine entsprechende Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat.
Unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen ist enlitem berechtigt, die im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu verwenden. Zudem hat enlitem das Recht, auf Messen, Konferenzen, anderen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen, Werbeanzeigen in Print-, Online- und anderen Medien sowie auf ihrer eigenen Website die Marken, Warenzeichen, den Namen, das Logo und den Slogan des Kunden zu nutzen.
13.1 Der Kunde benötigt die vorherige schriftliche Zustimmung von enlitem für eine Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen AGB sowie dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Saarbrücken.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen enlitem und dem Kunden ist Saarbrücken. Dieser Vertrag unterliegt, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG), ausschließlich deutschem Recht, wie es auf Inländer Anwendung findet.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
13.5 Sofern diese AGB eine Schriftform verlangen, ist eine elektronische Form gemäß § 126a BGB mit qualifizierter elektronischer Signatur (z. B. über DocuSign) ausreichend.
13.6 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt, falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositiven Rechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, eine wirksame Regelung, deren Auswirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien so weit wie möglich entspricht. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten.